Zahlt man Strafe, wenn ein Hund nicht geimpft ist?

Impfungen sind wichtig, um kleine Welpen als auch erwachsene Hunde vor gefährlichen ansteckenden Hundekrankheiten zu schützen. Aber was passiert, wenn der Hund nicht geimpft ist? Muss man Strafe zahlen?

Wenn ein Hund nicht geimpft ist, muss man in Deutschland keine Strafe bezahlen, da es keine Impfpflicht für Hunde gibt. Wenn man einen Hund/Welpen aus dem Ausland einführt, der nicht gegen Tollwut geimpft ist, kann dies jedoch zu hohen Geld- bis hin zu Freiheitsstrafen führen.

Genaueres erfährst du in diesem Beitrag.

Kann man eine Strafe bekommen wenn ein Hund nicht geimpft ist? (in Deutschland)

Wie gesagt, muss man unterscheiden, ob der Hund/Welpe in Deutschland geboren ist und lebt oder aus bzw. in das Ausland mitgenommen werden soll.

Welpen, die in Deutschland geboren sind und leben, müssen gesetzlich nicht verpflichtend geimpft werden, da es in Deutschland für Hunde keine Impfpflicht gibt. Somit handelt es sich auch nicht um eine Straftat, wenn der eigene Hund nicht gemipft ist und es müssen somit keine Strafen gezahlt werden.

Eine andere Form von Strafe ist natürlich, wenn der eigene Hund an einer dieser Infektionserkrankungen stirbt, obwohl sie mithife von Impfungen effektiv vermieden werden können.

Von der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin wird in ihrer “Leitlinie zur Impfung von Kleintieren” empfohlen bei Welpen in jedem Fall eine Grundimmunisierung vorzunehmen. Dies umfasst ein mehrmaliges Impfen gegen Parvovirose, Staupe und Leptospirose.

Weitere Impfungen sind je nach Wohnort ratsam. Und auch bei älteren Hunden kann eine Impfung sinnvoll sein, sofern noch keine Grundimmunisierung erfolgt ist. Sprechen Sie darüber am besten mit Ihrem Tierarzt.

Wenn der Hund ins Ausland für eine Reise mitgenommen werden oder aus dem Ausland mit nach Deutschland gebracht werden soll, ist eine Impfung gegen Tollwut jedoch verpflichtend und dies kann bei Nichtnachkommen auch zu Strafen führen.

Strafe wenn der eigene Hund keine Tollwutimpfung hat (Einreise/Ausreise)

Wenn man einen Welpen oder Hund nach Deutschland oder in ein anderes EU-Land bringen will und dieser nicht gegen Tollwut geimpft ist, verstößt man damit gegen die EU-Einreisebestimmungen.

Denn Hunde müssen laut dieser EU-Einreisebestimmung gegen Tollwut geimpft sein. Und zwar muss die Impfung mindestend 21 Tage vor der Reise erfolgt sein, da sich der Impfschutz erst nach dieser Zeitspanne ausbildet, und im Impfpass eingetragen sein.

Das Hauptziel ist dabei die Verhinderung der Ausbreitung von Tollwut in der Europäischen Union. Weiterhin muss nach den Einreisebestimungen ein EU-Heimtierausweiß (alternativ Impfpass aus EU-Land) mitgeführt werden und der Hund muss gechipt sein.

Das bedeutet, dass man mit einem Welpen erst ab einem Alter von 15 Wochen (3,5 Monate) von EU-Land zu EU-Land reisen darf. Denn um eine Tollwutimpfung zu erhalten, müssen Welpen mindestend 12 Wochen alt sein. Dann müssen noch die 21 Tage (3 Wochen) vergehen, bis der Impfschutz wirksam ist und somit ist der Welpe dann 15 Wochen alt.

Welpen die jünger als 15 Wochen alt sind dürfen also gar nicht innerhalb der EU reisen oder nach Deutschland einreisen.

Wenn man als Privatperson gegen diese EU-Einreisebestimmungen bei der Einreise nach Deutschland (oder einem anderen EU-Land) verstößt, kann dies zur Folge haben, dass einem die Einreise mit dem Hund an der Grenze verweigert wird!

Eine Strafe wird in den meisten Fällen nicht gefordert, außer es liegen z.B. weitere Vorwürfe bezüglich Welpenhandel oder Gefährdungen des Hundes durch einen unangemessenen Transport im Auto vor.

Wenn die Tollwutimpfung fehlt und der Hund trotzdem eingeführt wird, muss der Hund allerdings durch das Verterinäramt in Quarantäne gestellt werden, bis die Impfung und die 21 Tage bis zur Wirksamkeit der Impfung vorbei sind.

Dies ist übrigens auch oft der Fall, wenn man einen illegalen Welpen aus dem Ausland (in Deutschland) kauft.

Die Kosten dafür müssen komplett selbst getragen werden. Mit durchschnittlich um die 30 Euro pro Tag für Quarantäne in einem Tierheim oder ähnlichem, wird dies schnell sehr teuer.

Strafe bei Handel mit nicht geimpften Welpen und Hunden (Einreise/Ausreise)

Hohe Strafen bezüglich der Einreise gibt es vor allem für Händlern, Züchtern und Vermittler, die illegalen Welpenhandel betreiben. Es ist ein Bußgeld bis zu 25.000 Euro bis hin zu einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren möglich.

Dies ist dann der Fall, wenn:

  • die Vermittlung oder der Handel von Welpen/Hunden ohne eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz erfolgt
  • der Welpe keinen Mikrochip, keinen EU-Heimtierausweis und keine Tollwutimpfung hat oder die Impfung noch nicht wirksam ist
  • die Welpen zu früh von der Mutter getrennt werden, also mit weniger als 8 Wochen

Käufer, die einen zu jungen Welpen kaufen, also jünger als 8 Wochen (meist aus dem Ausland) machen sich übrigens auch strafbar. Denn dies verstößt gegen das Tierschutzgesetz, nach dem ein Welpe erst mit 8 Wochen von seiner Mutter getrennt werden darf.


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